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Sponsoring

Sponsorings basieren auf der nachhaltigen Ausrichtung der Veranstaltung.

Fördermittel

Für die nachhaltige Ausrichtung der Veranstaltung werden Fördermittel beantragt und verwendet.

Dokumentation von Mehrkosten

Die Kosten für die nachhaltige Ausrichtung der Veranstaltung werden dokumentiert.

Kommunikation mit Besucher:innen

Die Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen der Veranstaltung werden an die Besucher:innen vor und während der Veranstaltung kommuniziert, um sie zum Mitmachen aufzufordern. Dies geschieht z.B. – im Rahmen der allgemeinen Informationen (z.B. zur Anreise), – bei der Anmeldung/ beim Ticketkauf, – durch Hinweise und Erklärungen vor Ort.

Vorbildfunktion nachhaltiger PartnerInnen

Alle Personen, die mit der Veranstaltungsorganisation in Verbindung gebracht werden können, setzen Nachhaltigkeitsmaßnahmen praktisch um und dienen so als Vorbild für Besucher:innen.

Partner:innen-Feedback

Partner:innen wird aktiv die Möglichkeit geboten, ihr Feedback zu den Nachhaltigkeitsmaßnahmen der Veranstaltung abzugeben. Dazu wird ein analoges oder digitales Feedbacksystem eingerichtet.

Kommunikation mit Stakeholdern

Alle Mitwirkenden und Partner:innen werden über die Nachhaltigkeitsstandards und -maßnahmen der Veranstaltung informiert. Dazu gehören insbesondere diejenigen Akteur:innen, die im Rahmen der Stakeholderanalyse identifiziert wurden u.a. – das Kernteam, – erweitertes Personal, – Dienstleistungsunternehmen, – Betreiber:innen der Veranstaltungsstätte, – Künstler:innen, – Sponsor:innen.

Anti-diskriminierende Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit auf allen Kommunikationskanälen erfolgt nach anti-diskriminierenden Kommunikationsregeln und mit gendersensibler Sprache.

Geringes Einkommen

Menschen mit geringem Einkommen wird die Teilnahme an der Veranstaltung ermöglicht.

Ansprache verschiedener Zielgruppen

Durch inklusive und diversitätssensible Programmgestaltung (z.B. mehrsprachig, kindgerecht oder barrierefrei) werden verschiedene Zielgruppen angesprochen und aktiv zur Teilnahme an der Veranstaltung eingeladen.

Schutz von Besuchenden

Es wird ein Sicherheitskonzept zum Schutz von Besuchenden mit folgenden Mindestinhalten erstellt: – Festlegung von verantwortlichen Personen und deren Erreichbarkeiten – Abgleich erwarteter Anzahl Besuchender mit Flächenkapazitäten und notwendiger Flucht- und Rettungswege – Ermittlung und Beurteilung möglicher Gefährdungen durch — die Location, die Veranstaltung und deren Aufbauten — Konfliktpotential der Besuchenden und äußere Einflüsse — Lärm, Licht und Gefahrstoffe — Brand oder Explosion — eventuell weitere relevante Faktoren – Ermittlung besonders schutzbedürftiger Personen wie Kinder oder Jugendliche – Festlegung von zu Gefährdungen und schutzbedürftigen Personen passenden Schutzmaßnahmen und Notfallplänen

Gewaltprävention

Es werden Präventionsmaßnahmen umgesetzt, um sexualisierte Gewalt zu verhindern.