Maßnahmen
Regionale Auftragsvergabe
Referent:innen, Künstler:innen und Dienstleistende, wie Standbetreiber:innen, aus der Region (250 km Umkreis) bzw. mit kurzem Anreiseweg werden bevorzugt beauftragt und machen mindestens 50% der Mitwirkenden (nach Anzahl oder Auftragsvolumen) aus. Siehe GEHH-Vorlage. Eine umfassende Übersicht regionaler Dienstleistender kann im Dienstleistungsportal von Green Events Hamburg gefunden werden.
Barrierefreie Organisation und Teilnahme
Bei der Organisation der Veranstaltung wird darauf geachtet, die Teilnahme möglichst inklusiv zu gestalten.
Mobile Toiletten
Im Idealfall kommen ausschließlich Toilettensysteme zum Einsatz, die wassergespült und an die Kanalisation angeschlossen oder Komposttoiletten sind. Die übrigen sollten mobile Toiletten sein mit umwelt-/kläranlagenverträglichen Sanitärzusätzen mit Blauer Engel-Zertifizierung oder einer äquivalenten Auszeichnung.
Abwasser
Abwasser wird nicht direkt in Gewässer eingeleitet, Abwasserentsorgung entspricht gesetzlichen Vorgaben (ggf. erfolgt eine behördliche Prüfung und Genehmigung).
Materialien
Es werden Maßnahmen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der R-Strategie (u.a. Reduzieren, Wiederverwenden, Reparieren/Refurbishen) ergriffen, um Verbrauchsmaterialien möglichst sparsam einzusetzen. Dabei müssen mindestens 3 der folgenden oder vergleichbare Maßnahmen umgesetzt werden: Reduzieren: – Einsatz nachfüllbarer Seifenspender – Nutzung doppelseitigen Drucks für Dokumente – Bereitstellung wiederauffüllbarer Wasserflaschen für Mitarbeiter*innen und Gäste Wiederverwenden: – Wiederverwendung alter Rollups, bspw. durch überkleben von alten Sponsoren, Jahreszahlen, etc. Refurbishen: – Einsatz generalüberholter technischer Geräte (z. B. Laptops, Projektoren) im Technikbereich. – Verwendung von aufbereiteten Möbeln und Geräten, die für den Einsatz bei Events wieder instand gesetzt wurden. Oder weitere Maßnahmen mit ähnlichem Effekt
Beratung barrierefreie Gestaltung
Die Veranstaltenden lassen sich professionell zur barrierefreien Gestaltung des Veranstaltungsortes beraten.
Klimafreundliche Erreichbarkeit
Der Veranstaltungsort ist klimafreundlich erreichbar. Das bedeutet eine fußläufige Entfernung von max. 500m zu ÖPNV-Haltestellen mit mind. 30-minütiger Taktung oder alternative Einrichtung eines (klimafreundlichen) Shuttle-Service (z. B. mit Gruppentaxis).
Nachhaltigkeitsbriefing
Alle direkten Mitarbeitenden der/des Veranstaltenden werden zu den Nachhaltigkeitsmaßnahmen der Veranstaltung gebrieft und mit dem Nachhaltigkeitsleitbild und -konzept vertraut gemacht. Weitere Maßnahmen, die die Identifikation des Teams mit dem Leitbild fördern sind wünschenswert.
Nachhaltigkeitsbeauftragte:r
Für die gesamte Organisation oder zumindest für die Veranstaltung wird ein:e Nachhaltigkeitsbeauftragte:r bzw. ein Nachhaltigkeitsteam benannt. Eine Qualifikation im Bereich Nachhaltigkeit ist wünschenswert.
Einweggeschirr
Bei der Verwendung von Einweggeschirr besteht dieses aus unbeschichtetem, chlorfreigebleichtem, min. FSC-zertifiziertem Papier oder Pappe. Es sollte in Erwägung gezogen werden, einen Einwegpfand zu erheben, um das sortenreine Trennen der Abfälle zu vereinfachen.
Mehrweg-/Großgebinde
Für Getränke kommen ausschließlich Mehrweg- oder Großgebinde zum Einsatz. Ausgenommen hiervon sind Wein, Sekt, Schaumweine, Spirituosen und andere Getränke, die nicht in Großgebinden verfügbar sind. Es werden keine Portionsverpackungen (z. B. bei Ketchup, Zucker) verwendet.
Schutz von Beschäftigten
Es werden mindestens folgende Punkte zum Schutz von Beschäftigten sichergestellt: – Koordination des Arbeitsschutzes zwischen den beteiligten Unternehmen (Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen, gemeinsame Schutzmaßnahmen wie Organisation der Ersten Hilfe) – Kommunikation von Notfallmaßnahmen und Meldeketten an alle Beschäftigten In unserem Deep Dive erfahrt ihr alles Wichtige zu diesem Thema: Deep Dive: Schutz von Beschäftigten