Verträge mit Dienstleistenden, Standbetreiber:innen und anderen Partner:innen enthalten klare und verbindliche Nachhaltigkeitskriterien z.B. in Form einer Checkliste.
Verbindliche Nachhaltigkeitskriterien
Green Events Hamburg hat hier für euch Beispiele für Themen gesammelt, die ihr in Vertragsvereinbarungen mit Partner:innen festhalten könnt. Wir haben uns dazu von verschiedenen Verträgen, die bereits von Hamburger Veranstalter:innen eingesetzt werden, inspirieren lassen.
Im Rahmen des Projekts „Hamburger Standard für Standbetreiber:innen“ haben wir zudem in Auftrag gegeben, Nachhaltigkeitskriterien und Anreizsysteme für Standbetreiber:innen zu erarbeiten. Auf Grundlage der Ergebnisse haben wir diesen ersten Entwurf eines Vertragsanhangs mit Basismaßnahmen und Abfrage wichtiger Kennzahlen erstellt.
Auch zwischen Künstler:innen und Veranstalter:innen können Nachhaltigkeitsziele vertraglich festgehalten werden. Der Green Artist Rider vom Netzwerk A Greener Future kann Inspiration geben. Im deutschsprachigen Raum ist das Green Touring Network Ansprechpartnerin für nachhaltiges Touren.
Am einfachsten ist die Kommunikation mit potenziellen Projektpartner:innen, wenn für alle Seiten klar ist, zu welchem Zweck kooperiert wird, was verhandelt wird und ggf. zu welchem Preis. Mit Dienstleister:innen werden in vielen Fällen Verträge geschlossen, in denen die Bedingungen für die Kooperation festgelegt werden. Wenn mit Partner:innen die Kooperation nicht vertraglich geregelt wird, könnt ihr als Veranstaltende trotzdem eine Selbsterklärung unterzeichnen lassen. Darin sollten die Partner:innen bestätigen, dass sie sich klar mit den Werten und dem Leitbild der Veranstaltung identifizieren. Um Partner:innen ggf. zur Verantwortung zu ziehen, könnt ihr aufmerksam verfolgen, wann welche Vereinbarungen nicht eingehalten worden sind, und nach der Veranstaltung ein klärendes Gespräch suchen.
Generell ist es im Rahmen einer Veranstaltung mit Nachhaltigkeitsanspruch empfehlenswert, ein Leitbild zu entwickeln, das den Veranstalter:innen und Kooperationspartner:innen Orientierung gibt.
Um Dienstleister:innen aktiv in das Nachhaltigkeitskonzept einzubeziehen und sie zu einem Beitrag zur Erreichung der festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu verpflichten, schließt die altonale GmbH einen Zusatzvertrag „Nachhaltigkeit“ mit ihren Dienstleister:innen ab. Darin wird in ungefähr 100 Wörtern gerahmt, welchen Anteil Dienstleistungen an den gesamten Emissionen der Veranstaltung ausmachen und welcher Zweck mit dem Zusatzvertrag angestrebt wird. Es werden stichpunktartig die verbindlich umzusetzenden Nachhaltigkeitsmaßnahmen für Standbetreiber:innen aufgelistet, sowie wünschenswerte freiwillige Maßnahmen. Die umzusetzenden Maßnahmen sind sehr konkret formuliert, z.B. der Verzicht auf Plastiktüten oder die sortenreine Abfalltrennung.
Das Reeperbahn Festival hängt an Verträge mit Dienstleister:innen ebenfalls einen Nachhaltigkeitspassus an, sodass Vertragspartner:innen des Festivals eine Absichtserklärung mit ca. 200 Wörtern unterschreiben, in der vor allem auf den Verzicht von Einwegmaterialien und die bevorzugte Nutzung von Ökostrom hingewiesen wird.
Beim WAKE UP Festival wird von allen Ausstellenden eine Umweltpauschale erhoben, um z.B. die durch die An- und Abreise emittierten Treibhausgase zu kompensieren und um für die Reinigung der Veranstaltungsstätte aufkommen zu können.
- Themenvorschläge für Verträge mit Aussteller:innen, Green Events Hamburg
- Entwurf eines Vertragsanhangs mit Basisdatenerhebung, Green Events Hamburg
- Green Artist Rider, A Greener Future
- Green Touring Network
- Maßnahmenexkurs: Ein Nachhaltigkeitsleitbild erstellen, Green Events Hamburg