Es wird ein Sicherheitskonzept zum Schutz von Besuchenden mit folgenden Mindestinhalten erstellt:
– Festlegung von verantwortlichen Personen und deren Erreichbarkeiten
– Abgleich erwarteter Anzahl Besuchender mit Flächenkapazitäten und notwendiger Flucht- und Rettungswege
– Ermittlung und Beurteilung möglicher Gefährdungen durch
— die Location, die Veranstaltung und deren Aufbauten
— Konfliktpotential der Besuchenden und äußere Einflüsse
— Lärm, Licht und Gefahrstoffe
— Brand oder Explosion
— eventuell weitere relevante Faktoren
– Ermittlung besonders schutzbedürftiger Personen wie Kinder oder Jugendliche
– Festlegung von zu Gefährdungen und schutzbedürftigen Personen passenden Schutzmaßnahmen und Notfallplänen