Schutz von Besuchenden

Es wird ein Sicherheitskonzept zum Schutz von Besuchenden mit folgenden Mindestinhalten erstellt:

– Festlegung von verantwortlichen Personen und deren Erreichbarkeiten
– Abgleich erwarteter Anzahl Besuchender mit Flächenkapazitäten und notwendiger Flucht- und Rettungswege
– Ermittlung und Beurteilung möglicher Gefährdungen durch

    • die Location, die Veranstaltung und deren Aufbauten
    • Konfliktpotential der Besuchenden und äußere Einflüsse
    • Lärm, Licht und Gefahrstoffe
    • Brand oder Explosion
    • eventuell weitere relevante Faktoren

– Ermittlung besonders schutzbedürftiger Personen wie Kinder oder Jugendliche
– Festlegung von zu Gefährdungen und schutzbedürftigen Personen passenden Schutzmaßnahmen und Notfallplänen

Eine hohe Geräuschbelastung kann langfristig das Hörvermögen der Veranstaltungsbesucher:innen schädigen. Aus diesem Grund ist es wichtig, im Voraus Gäste darauf hinzuweisen, hinreichend Gehörschutz zur Veranstaltung mitzubringen und auch zu verwenden. Zudem kannst du als Veranstalter:in Gehörschutz während der Veranstaltungsaktivitäten anbieten. Auf vielen Veranstaltungen wird so auch für Kinder angepasster Kapselgehörschutz verliehen. Neben dem Schutz vor akuter Geräuschbelastung können auf Veranstaltungen Zonen eingerichtet werden, in denen die Belastung insgesamt reduziert ist. Dort können z.B. schallisolierende Boden-, Wand- oder Deckenmaterialien eingesetzt werden. 

Die Hamburger Sozialbehörde hat tabellarisch auf zwei Seiten zusammengefasst, wie Jugendliche nach dem Jugendschutzgesetz im Rahmen von Veranstaltungen geschützt werden müssen. Veranstalter:innen tragen grundsätzlich die Verantwortung dafür, dass Kinder und Jugendliche zu bestimmten Uhrzeiten nicht mehr an einer Veranstaltung teilnehmen. 

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:
Anstöße und Anreize zum nachhaltigen Lebensmittelkonsum
Erreichbarkeit von Nebenveranstaltungen