Schutz von Beschäftigten

Es werden mindestens folgende Punkte zum Schutz von Beschäftigten sichergestellt:
– Koordination des Arbeitsschutzes zwischen den beteiligten Unternehmen (Ausschluss gegenseitiger Gefährdungen, gemeinsame Schutzmaßnahmen wie Organisation der Ersten Hilfe)
– Kommunikation von Notfallmaßnahmen und Meldeketten an alle Beschäftigten

In unserem Deep Dive erfahrt ihr alles wichtige zu diesem Thema:

Auf Veranstaltungen, insbesondere auf größeren Events, sind eine Vielzahl an Mitarbeitenden im Einsatz. Um eine gerechte und sichere Arbeitsumgebung zu schaffen, spielt der Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Gerade wenn Mitarbeitende verschiedener Firmen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen gemeinsam tätig sind, ist es unerlässlich, klare Regelungen für eine reibungslose und sichere Zusammenarbeit festzulegen, damit Tätigkeiten eines Unternehmens nicht die Mitarbeitenden eines anderen Unternehmens gefährden. Das Arbeitsschutzgesetz sowie die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bilden hierzu die rechtlichen Vorgaben. Je nach Veranstaltungsart ergeben sich dabei ganz spezifische Herausforderungen: Ein Straßenfest, das am Wochenende stattfindet und bereits früh am Samstagmorgen mit zahlreichen Fahrzeugen aufgebaut wird, bringt potenziell mehr Risiken mit sich als eine Messe in einem etablierten Veranstaltungsort. Prinzipiell gilt, egal für welche Art von Veranstaltung, je mehr unterschiedliche Unternehmen Aufgaben im Rahmen der Veranstaltung haben, desto wichtiger ist eine gute Koordinierung im Sinne des Arbeitsschutz. Doch auch Organisator:innen kleinerer Veranstaltungen sollten sich im Vorfeld Gedanken über mögliche Gefährdungslagen machen.

Green Events Hamburg hat gemeinsam mit Expert:innen von EventMind eine Vorlage erstellt, um die Koordination des Beschäftigtenschutzes zu vereinfachen.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:
Awareness-Konzept
Mehrweg-/Großgebinde