Regionalität der Zutaten

Bei jedem Essensstand werden mindestens 50 % der Zutaten für Speisen (des geldwerten Anteils oder des Gewichts) regional – aus einem Umkreis von maximal 250 km – bezogen.

Wenn Essensstände dieses Kriterium nicht erfüllen, können diese durch Übererfüllung der übrigen Essensstände kompensiert werden.

Betrifft den Anbau/die Aufzucht.

Die GEHH-Vorlage kann genutzt werden, um die Nachweise bei den Gastronomiebetrieben einzuholen.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:
Erreichbarkeit der Unterkunft
Bio-zertifizierte Lebensmittel