Bei jedem Essensstand werden mindestens 50 % der Zutaten für Speisen (des geldwerten Anteils oder des Gewichts) regional – aus einem Umkreis von maximal 250 km – bezogen.
Wenn Essensstände dieses Kriterium nicht erfüllen, können diese durch Übererfüllung der übrigen Essensstände kompensiert werden.
Betrifft den Anbau/die Aufzucht.
Die GEHH-Vorlage kann genutzt werden, um die Nachweise bei den Gastronomiebetrieben einzuholen.