Mehrwegangebotspflicht

Besucher:innen dürfen eigene Behältnisse zum Befüllen mitbringen und werden darüber im Vorfeld informiert.

Siehe §33 u. §34 Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das Verpackungsgesetz ist ein Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen. Nachfolgend findet ihr eine Zusammenfassung der für euch als Veranstaltende relevantesten Punkte aus den Paragrafen §33 und §34.

Für wen gilt das Gesetz?

Grundsätzlich sind Letztvertreibende von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern mit Speisen/Getränken zum Sofortverzehr betroffen. Das heißt für eure Veranstaltung: Caterer, Essensstände, Foodtrucks oder andere Gastroangebote. Hierbei ist zwischen der Größe der einzelnen Essensstände zu unterscheiden.

Kleine Betriebe sind solche mit max. 5 Vollzeitbeschäftigten UND einer Verkaufsfläche von max. 80 m². Also z.B. kleine Foodtrucks und Essensstände.
Große Betriebe haben über 5 Vollzeitkräfte ODER über 80 m² Fläche (auch mit Küche/Lager). Z.B. größere Bierzelte oder Caterer mit großem Team und Fläche.

Dabei gilt jeder Foodtruck rechtlich als eigenständiger Betrieb – auch dann, wenn sie auf einem Event Teil des Gesamtgastronomieangebots sind.

Was ist vorgeschrieben?

Kleine Betriebe müssen nicht die volle Mehrwegpflicht erfüllen, also keine eigenen Mehrwegbehälter anbieten. Sie müssen jedoch kundeneigene Gefäße akzeptieren! (§ 33 VerpackG)
Außerdem müssen sie Kund:innen klar und sichtbar darüber informieren, dass diese Option besteht (siehe § 34 VerpackG: Informationspflicht).

Für große Betriebe gilt die volle Mehrwegpflicht. Diese müssen eine Mehrwegalternative zu Einwegverpackungen anbieten, und zwar zu vergleichbaren Preisen (kein Aufpreis gegenüber Einweg) und unter vergleichbaren Bedingungen. Die in Verkehr gebrachten Gefäße müssen wieder zurück genommen werden. Dafür sind große Betriebe nicht dazu verpflichtet, kundeneigene Gefäße anzunehmen, dürfen sich aber dazu entscheiden.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:
Abfallkonzept
Awareness-Konzept