Für Getränke kommen ausschließlich Mehrweg- oder Großgebinde zum Einsatz. Ausgenommen hiervon sind Wein, Sekt, Schaumweine, Spirituosen und andere Getränke, die nicht in Großgebinden verfügbar sind. Es werden keine Portionsverpackungen (z. B. bei Ketchup, Zucker) verwendet.
Mehrweg-/Großgebinde
Ein Großgebinde bezeichnet eine Verpackungseinheit, die größere Mengen eines Produkts enthält und dadurch den Einsatz vieler kleiner Einzelverpackungen ersetzt. In der Veranstaltungsplanung betrifft dies zum Beispiel Getränke, Reinigungsmittel, Lebensmittelzutaten oder Verbrauchsmaterialien wie Seife oder Desinfektionsmittel. Durch die Nutzung von Großgebinden kann der Verpackungsmüll erheblich reduziert werden – ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung und Müllvermeidung. Zusätzlich lassen sich oft Transportwege und Lageraufwand optimieren. Insbesondere bei mehrtägigen Events oder Veranstaltungen mit hoher Besucher:innenzahl ergibt der Einsatz von Großgebinden ökologisch und wirtschaftlich Sinn.
Praxisbeispiel:
Anstatt 40 einzelne 250-ml-Plastikflaschen für Soßen (Mayonnaise, Ketchup, Senf, etc.) zu verwenden, können Standbetreiber:innen einfach einen 10-Liter-Eimer Soße bereitstellen. Dieser lässt sich in Spender oder Nachfüllstationen umfüllen – hygienisch, platzsparend und deutlich abfallärmer.
Prüft in eurer Lieferkette, wo Großgebinde sinnvoll einsetzbar sind, und klärt mit euren Dienstleister:innen, welche umweltfreundlichen Alternativen sie anbieten. Achtet dabei ggf. auf Rücknahme- und Mehrwegsysteme. Frühzeitige Kommunikation ist hierbei essenziell, um Dienstleistenden genügend Zeit für die Planung oder Anpassungen zu geben.
Um die Umsetzung von Maßnahmen wie dem Einsatz von Großgebinden zu gewährleisten, könnt ihr diese in Verträgen bzw. Nachhaltigkeitschecklisten für Standbetreibende und Dienstleistende im Gastrobereich aufnehmen. Wie ihr Nachhaltigkeitsmaßnahmen mit externen Dienstleister:innen (vertraglich) festhaltet, könnt ihr in unserer entsprechenden Maßnahme nachlesen.