Es werden keine Verpackungen aus expandiertem oder geschäumtem Polystyrol verwendet. Es kommen keine Einwegkunststoffprodukte (hierunter fallen auch sämtliche biologisch abbaubare und biobasierte Kunststoffe) zum Einsatz.
Einhaltung der Einwegkunststoffverbotsverordnung
Die Verordnung setzt eine EU-Richtlinie um und zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch bestimmte Einwegkunststoffe zu reduzieren – insbesondere in öffentlichen Räumen und bei Veranstaltungen. Für Veranstaltende besonders relevant sind folgende Punkte:
Verbotene Einwegprodukte aus Kunststoff
Seit dem 3. Juli 2021 ist das Inverkehrbringen folgender Produkte verboten:
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Einweg-Besteck (Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen)
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Einweg-Teller
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Trinkhalme
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Rührstäbchen
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Wattestäbchen (aus Kunststoff)
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Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol (z. B. Styroporboxen)
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Getränkebecher aus expandiertem Polystyrol
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Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol inkl. Verschlüsse
Diese Produkte dürfen auf Veranstaltungen nicht mehr verwendet oder ausgegeben werden, auch nicht als Restbestände.
Oxo-abbaubare Kunststoffe
Auch Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff sind verboten – das betrifft z. B. bestimmte biologisch abbaubar gekennzeichnete Kunststoffe, die sich aber nur scheinbar zersetzen und Mikroplastik hinterlassen.
Verantwortung bei Veranstaltungen
Caterer, Händler und Veranstaltende müssen sicherstellen, dass keine verbotenen Einwegkunststoffprodukte verwendet oder verkauft werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen kann die Ordnungsbehörde das Einhalten kontrollieren. Auch bei privaten Feiern auf öffentlichem Grund (z. B. Straßenfeste) gilt die Verordnung.
Herkömmliche Kunststoffe aus Erdöl haben in Sachen Nachhaltigkeit einen schlechten Ruf, daher werden immer mehr Produkte aus sogenanntem “Bioplastik” angeboten. (Der Marktanteil weltweit beträgt jedoch nur ca. 1%.)
Was ist Bio an Bioplastik?
Der Begriff wird unterschiedlich ausgelegt: Häufig werden Kunststoffe als Biokunststoff, Bioplastik oder bio-basierter Kunststoff bezeichnet, die auf Basis nachwachsender Rohstoffe produziert werden. Eine biologische Abbaubarkeit muss nicht unbedingt gegeben sein. Eine andere Definition bezieht sich gerade auf die biologische Abbaubarkeit, aber nicht auf die Rohstoffe – d.h. auch Kunststoffe aus Erdöl können als “Bioplastik” bezeichnet werden, wenn sie biologisch abbaubar sind. Demnach kann ein Biokunststoff biobasiert und gleichzeitig biologisch abbaubar, biobasiert und nicht biologisch abbaubar oder aber erdölbasiert und biologisch abbaubar sein.
Wo liegt das Problem?
Der am häufigsten verwendete Biokunststoff ist PLA (kurz für Polylactid), also Milchsäure. Dieser Stoff wird aus Stärke gewonnen und basiert auf nachwachsenden Rohstoffen wie Zuckerrohr, Mais oder Kartoffeln. Doch auch „nachwachsende Rohstoffe“ sind keine unbegrenzt vorhandene Ressource: ihre Erzeugung verbraucht Böden, Dünger und häufig Pestizide. Es besteht die Gefahr, dass nachwachsende Rohstoffe in Konkurrenz zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung treten. Zudem ist eine beträchtliche Menge an Energie notwendig, um Bioplastikprodukte herzustellen. Diese geht genauso wie bei der Verbrennung auch bei der Verrottung vollständig „verloren“.
Der BUND bemängelt außerdem die Vorstellung, man könne Bioplastik einfach wegwerfen, weil es ja verrotten würde, denn das würde die Wegwerfkultur fördern. In Wahrheit zersetzen sich biologisch abbaubare Kunststoffe nur unter optimalen Bedingungen – das heißt bei der richtigen Temperatur und entsprechender Rottezeit. Diese ist weder im Kompostierwerk noch in der Natur gegeben. Darüber hinaus können aufgrund ihrer chemischen Struktur nicht alle Biokunststoffe recycelt werden. In der Praxis werden sie deshalb aussortiert und landen letztendlich im Restmüll, wo sie meist verbrannt werden.
Kann es überhaupt nachhaltigen Biokunststoff geben?
Das Umweltbundesamt schreibt, dass ein solcher folgende Eigenschaften aufweisen müsste, um herkömmlichen Kunststoffen nachweislich ökologisch überlegen zu sein:
- Die Rohstoffe müssen aus nachhaltiger, ökologischer Landwirtschaft stammen
- Es sollten vermehrt Reststoffe aus der landwirtschaftlichen und Nahrungsmittelproduktion eingesetzt werden
- Die Produkte sollten mehrfach verwendbar sein
- Am Ende des Produktlebenszyklus sollte eine hochwertige stoffliche oder energetische Verwertung stattfinden
Fazit: Die Umweltauswirkungen von Bioplastik sind nicht wesentlich besser, sondern verschoben. Während konventionelle fossilbasierte Kunststoffe mehr klimawirksames CO2 freisetzen, äußert sich der ökologische Fußabdruck biobasierter Kunststoffe in einem höheren Versauerungs- und Eutrophierungspotential und einem hohen Flächenbedarf. Bei der Beschaffung sollte immer geprüft werden, ob es Alternativen aus anderen Materialien als Kunststoff gibt. Zudem sollten Mehrwegprodukte Einwegprodukten immer vorgezogen werden.