Bei Neuanschaffungen und Miete wird energieeffiziente Technik ausgewählt, z.B. technische Geräte mit höchster Energieeffizienzklasse und energiesparende Beleuchtungstechnik in den Veranstaltungsbereichen.
Diese Regelung gilt nicht für Technik der Veranstaltungsstätte, sondern nur für extra beschaffte Technik durch den/die Veranstaltende.