Diverses Lebensmittelangebot

Bei der Zusammenstellung des Lebensmittelangebots werden kulturelle und soziale Aspekte berücksichtigt.

  • Glutenhaltiges Getreide (z.B. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel sowie daraus hergestellte Erzeugnisse) 
  • Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose) 
  • Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse) 
  • Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Schwefeldioxid und Sulphite 
  • Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse 
  • Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse  

Nicht nur Unverträglichkeiten sondern auch Religionszugehörigkeit oder der persönliche Lebensstil (Vegetarismus, Veganismus) beeinflussen den Lebensmittelkonsum von Veranstaltungsgästen. Veranstalter*innen sollten unter Berücksichtigung des vorhandenen Budgets darauf achten, das Speisenangebot möglichst vielseitig und nachhaltig zu gestalten, sodass die Mehrheit der Gäste angesprochen wird. Wenn möglich können Essgewohnheiten im Vorfeld bei Gästen abgefragt werden, um proaktiv passende Lebensmittelangebote zu schaffen und gleichzeitig Reste zu minimieren.

FLEISCH UND FISCH
In vielen Religionen sind Fleischsorten von bestimmten Tierarten nicht oder nur aus bestimmten Schlachtungen erlaubt, genauso wie Fisch und Meeresfrüchte nur teilweise oder gar nicht erlaubt sein können. Ein vegetarisches oder veganes Catering hat zwei wesentliche Vorteile: Zum einen ist es umweltverträglicher, auf tierische Lebensmittel zu verzichten, und zum anderen muss man bei der Zubereitung und Auswahl pflanzlicher Speisen weniger in Bezug auf soziokulturelle Aspekte beachten. Gemüse und Obstsorten sind in nahezu allen Religionen und Diäten erlaubt. Vorsicht ist geboten bei tierischen Zusätzen wie Gelatine, die nicht vegetarisch sind, aber in „vegetarisch“ scheinenden Produkten verarbeitet sind – wie z.B. in geklärten Fruchtsäften! Andererseits gehören Fleisch und/oder Fisch in vielen Kulturen zu einer hochwertigen Mahlzeit dazu – ein rein pflanzliches Speisenangebot kann also als minderwertig empfunden werden. Veranstalter*innen sind gefordert, die Vorlieben ihrer Zielgruppe zu eruieren und das Speisenangebot entsprechend abzuwägen.

ZUBEREITUNGSWEISEN
Mit der Einhaltung von religiösen Essensvorschriften gehen häufig auch verpflichtende Zubereitungsweisen einher. Unter Berücksichtigung der Veranstaltungsgröße und der angesprochenen Zielgruppen kann es sich lohnen, auch koscher und/oder halal zubereitete Speisen bei Caterern anzufragen – gerade wenn sowieso ein vielfältiges Speisenangebot geplant ist.

ALKOHOL
Der Konsum von Alkohol spielt auf vielen Veranstaltungen eine große Rolle, ist aber in manchen Diäten oder Religionen nicht erlaubt. Veranstalter*innen sollten darauf achten, dass genügend nicht alkoholische Getränke angeboten werden und auch auf Zubereitungsweisen verzichtet wird, in denen mit Alkohol gekocht wird.

KENNZEICHNUNG
Informationen darüber, welche Zutaten und Zubereitungsweisen verwendet wurden, sollten Veranstaltungsgästen leicht zugänglich sein, damit sie entspannt und sicher entscheiden können, welches Speisenangebot sie in Anspruch nehmen möchten. Eine schriftliche Kennzeichnung, z.B. mit Schildern, und/oder eine mündliche Auskunft des gut geschulten Cateringpersonals kann hier Abhilfe schaffen.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

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