Biodiversität

Die Veranstaltungsstätte setzt Biodiversitätsmaßnahmen um.

Biodiversität bedeutet biologische Vielfalt. Biologische Vielfalt, also die genetische Vielfalt, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten und darüber hinaus die Vielfalt von Ökosystemen ist essentiell, um die Funktionsfähigkeit unserer ökologischen Umwelt zu erhalten. Umso erschreckender ist es, dass die Anzahl an Arten dramatisch zurückgeht. Unter den größten Treibern für Artensterben sind Landnutzungswandel, Klimawandel und das zunehmende Vorkommen invasiver Arten anderer Ökosysteme, die heimische Arten verdrängen. Um Biodiversitätsverlust entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass z.B. strenge Schutzmaßnahmen für Naturräume gelten, dass mit landwirtschaftlichen Praktiken Rücksicht auf Naturräume und ihre Artenvielfalt genommen wird und der Einfluss von menschlichem Handeln naturnah und mit wenig negativen Umweltwirkungen auf Ökosysteme erfolgt.

Die Gärten und die Bepflanzung einer Veranstaltungsstätte im urbanen Raum sind bei vielen Events zentrale Gestaltungselemente. Dabei könnt ihr selbst bzw. die Betreiber*innen einer Veranstaltungsstätte bei der Geländegestaltung auf Merkmale achten, die mehr Artenvielfalt in der Stadt ermöglichen 

Die Loki-Schmidt-Stiftung hat das Projekt “Kooperation Natur” initiiert, in dem Unternehmen (auch Betreiber*innen von Veranstaltungsstätten) unterstützt werden, die Flächen auf dem eigenen Gelände in biodiverse Naturräume umzuwandeln bzw. sdtische Artenvielfalt zu fördern. 

Der NABU Hamburg hat einen Blogbeitrag zu “Naturnahen Gärten” veröffentlicht, in dem ihr Hintergrundinformationen zur Förderung von Artenvielfalt in städtischen Gärten erhaltet. 

Die folgenden Fragen sollen euch helfen, bei Betreiber*innen einer Veranstaltungsstätte nachfragen zu können, inwiefern auf den Erhalt der Biodiversität vor Ort geachtet wird.  

  • Ist die Veranstaltungsstätte überhaupt bepflanzt?  
  • Ist die Veranstaltungsstätte vor allem mit heimischen Arten bepflanzt? 
  • Werden Wiesen und Grünflächen eher selten gemäht? 
  • Verzichten die Betreiber*innen der Veranstaltungsstätte auf den Einsatz von Pestiziden und Düngern oder begrenzen diesen? 
  • Wurden Pflanzenarten und Bäume ausgewählt, die potenziell dem sich verändernden Klima (d.h. längeren Trockenphase) standhalten können oder besonders geeignet für die Belastung in Städten (d.h. Luftverschmutzung) sind? 
  • Verfügt die extern betriebene Veranstaltungsstätte über professionell und effektiv angelegte Nisthilfen, Steinmauern, Insektenhotels etc.? 
  • Haben die Betreiber*innen der Veranstaltungsstätte z.B. Wildgärten angelegt oder lassen bewusst Bereiche „unaufgeräumt“? 
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Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

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