Abwasser

Abwasser wird nicht direkt in Gewässer eingeleitet, Abwasserentsorgung entspricht gesetzlichen Vorgaben (ggf. erfolgt eine behördliche Prüfung und Genehmigung).

Maßnahme Warum wichtig?
Vertrag mit Sanitäreinrichtung (mit Entsorgungsnachweis) Nachvollziehbare, rechtssichere Entsorgung von Fäkal- und Grauwasser
Vermeidung illegaler Ableitungen (z. B. über Schläuche in Boden/Graben) Strafbar – kontrolliert bei Großveranstaltungen
Regenwasser sauber halten (z. B. durch saubere Flächen, Öl-/Fettabscheider) Verunreinigtes Niederschlagswasser zählt als Abwasser
Info an Standbetreiber: „Nichts ins Erdreich schütten!“ Sensibilisierung beugt Umweltverstößen durch Caterer etc. vor
Abstimmung mit Ordnungs-/Umweltamt bei wassernahem Gelände Behördliche Prüfung kann zusätzliche Auflagen oder Genehmigung erfordern

 

Grundsätzlich gilt: Nie ohne Genehmigung! Die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer (Fluss, See, Graben, Kanal, Grünelemente etc.) ist in Deutschland nur mit behördlicher Genehmigung (§ 8 WHG) erlaubt. Auch das Versickernlassen auf Wiesen ist nicht automatisch zulässig.

Veranstaltende müssen daher:

  • Mobile Entsorgungslösungen bereitstellen (z. B. zugelassene Tanks, Auffangsysteme, gesicherte Leitungen)
  • Entsorgung an eine zugelassene Abwasserbehandlungsstelle sicherstellen (z. B. städtisches Abwassernetz über Veranstaltungstechnik oder mobile Sanitärunternehmen)
  • Bei größeren Events: Ggf. eine Abwasser-Einleitungserlaubnis oder ein Entwässerungskonzept bei der Wasserbehörde einreichen

Laut § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser:

  • Gebrauchtes Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert wurde, sowie
  • Niederschlagswasser, das von versiegelten Flächen abfließt (z. B. Dach-, Zelt-, Bühnenflächen oder befestigte Wege).

Für Veranstaltungen betrifft das unter anderem:

  • Spül- und Waschwasser aus Catering-Ständen
  • Abwasser aus mobilen Sanitäranlagen (z. B. Chemie- oder Vakuumtoiletten)
  • Reinigungswasser (z. B. Bühne, Equipment, Fahrzeuge)
  • Regenwasser mit Verunreinigungen (z. B. von Parkplätzen)
Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:
Materialien
Mobile Toiletten