Abwasser wird nicht direkt in Gewässer eingeleitet, Abwasserentsorgung entspricht gesetzlichen Vorgaben (ggf. erfolgt eine behördliche Prüfung und Genehmigung).
Abwasser
Maßnahme | Warum wichtig? |
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Vertrag mit Sanitäreinrichtung (mit Entsorgungsnachweis) | Nachvollziehbare, rechtssichere Entsorgung von Fäkal- und Grauwasser |
Vermeidung illegaler Ableitungen (z. B. über Schläuche in Boden/Graben) | Strafbar – kontrolliert bei Großveranstaltungen |
Regenwasser sauber halten (z. B. durch saubere Flächen, Öl-/Fettabscheider) | Verunreinigtes Niederschlagswasser zählt als Abwasser |
Info an Standbetreiber: „Nichts ins Erdreich schütten!“ | Sensibilisierung beugt Umweltverstößen durch Caterer etc. vor |
Abstimmung mit Ordnungs-/Umweltamt bei wassernahem Gelände | Behördliche Prüfung kann zusätzliche Auflagen oder Genehmigung erfordern |
Grundsätzlich gilt: Nie ohne Genehmigung! Die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer (Fluss, See, Graben, Kanal, Grünelemente etc.) ist in Deutschland nur mit behördlicher Genehmigung (§ 8 WHG) erlaubt. Auch das Versickernlassen auf Wiesen ist nicht automatisch zulässig.
Veranstaltende müssen daher:
- Mobile Entsorgungslösungen bereitstellen (z. B. zugelassene Tanks, Auffangsysteme, gesicherte Leitungen)
- Entsorgung an eine zugelassene Abwasserbehandlungsstelle sicherstellen (z. B. städtisches Abwassernetz über Veranstaltungstechnik oder mobile Sanitärunternehmen)
- Bei größeren Events: Ggf. eine Abwasser-Einleitungserlaubnis oder ein Entwässerungskonzept bei der Wasserbehörde einreichen
Laut § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser:
- Gebrauchtes Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert wurde, sowie
- Niederschlagswasser, das von versiegelten Flächen abfließt (z. B. Dach-, Zelt-, Bühnenflächen oder befestigte Wege).
Für Veranstaltungen betrifft das unter anderem:
- Spül- und Waschwasser aus Catering-Ständen
- Abwasser aus mobilen Sanitäranlagen (z. B. Chemie- oder Vakuumtoiletten)
- Reinigungswasser (z. B. Bühne, Equipment, Fahrzeuge)
- Regenwasser mit Verunreinigungen (z. B. von Parkplätzen)