Abwasser

Abwasser wird nicht direkt in Gewässer eingeleitet, Abwasserentsorgung entspricht gesetzlichen Vorgaben (ggf. erfolgt eine behördliche Prüfung und Genehmigung).

Grundsätzlich gilt: Nie ohne Genehmigung! Die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer (Fluss, See, Graben, Kanal, Grünelemente etc.) ist in Deutschland nur mit behördlicher Genehmigung (§ 8 WHG) erlaubt. Auch das Versickernlassen auf Wiesen ist nicht automatisch zulässig.

Veranstaltende müssen daher:

  • Mobile Entsorgungslösungen bereitstellen (z. B. zugelassene Tanks, Auffangsysteme, gesicherte Leitungen)
  • Entsorgung an eine zugelassene Abwasserbehandlungsstelle sicherstellen (z. B. städtisches Abwassernetz über Veranstaltungstechnik oder mobile Sanitärunternehmen)
  • Bei größeren Events: Ggf. eine Abwasser-Einleitungserlaubnis oder ein Entwässerungskonzept bei der Wasserbehörde einreichen

Laut § 54 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Abwasser:

  • Gebrauchtes Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert wurde, sowie
  • Niederschlagswasser, das von versiegelten Flächen abfließt (z. B. Dach-, Zelt-, Bühnenflächen oder befestigte Wege).

Für Veranstaltungen betrifft das unter anderem:

  • Spül- und Waschwasser aus Catering-Ständen
  • Abwasser aus mobilen Sanitäranlagen (z. B. Chemie- oder Vakuumtoiletten)
  • Reinigungswasser (z. B. Bühne, Equipment, Fahrzeuge)
  • Regenwasser mit Verunreinigungen (z. B. von Parkplätzen)
Maßnahme Warum wichtig?
Vertrag mit Sanitäreinrichtung (mit Entsorgungsnachweis) Nachvollziehbare, rechtssichere Entsorgung von Fäkal- und Grauwasser
Vermeidung illegaler Ableitungen (z. B. über Schläuche in Boden/Graben) Strafbar – kontrolliert bei Großveranstaltungen
Regenwasser sauber halten (z. B. durch saubere Flächen, Öl-/Fettabscheider) Verunreinigtes Niederschlagswasser zählt als Abwasser
Info an Standbetreiber: „Nichts ins Erdreich schütten!“ Sensibilisierung beugt Umweltverstößen durch Caterer etc. vor
Abstimmung mit Ordnungs-/Umweltamt bei wassernahem Gelände Behördliche Prüfung kann zusätzliche Auflagen oder Genehmigung erfordern

 

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:
Materialien
Mobile Toiletten