Abfallkonzept

Für die Veranstaltung gibt es ein Abfallkonzept.

Die Stadt Wien verpflichtet seit 2020 Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucher*innen, ein Abfallkonzept zu erstellen. Die Vorlage für das Konzept der Stadt Wien bietet eine gute Orientierung, um relevante Informationen zusammenzutragen und so das Abfallaufkommen auf eurer Veranstaltung zu reduzieren sowie die korrekte Entsorgung aller Abfälle zu gewährleisten. Die Vorlage findet ihr hier. In diesem Ratgeber der Stadt Wien findet ihr außerdem wertvolle Tipps für abfallarme Veranstaltungen. 

Ein Abfallkonzept dient euch als Planungsgrundlage für alle abfallrelevanten Aktivitäten, insbesondere für Maßnahmen zur strategischen und korrekten Entsorgung aller Abfälle auf eurer Veranstaltung. Bei gemieteten Veranstaltungsstätten bestehen ggf. bereits vorhandene Konzepte, die ihr bei Bedarf erweitern solltet.  

Zu beachten sind: 

  • die geschätzte Anzahl an Menschen auf der Veranstaltung  
  • die potenziellen Abfallarten und die voraussichtlichen Mengen 
  • die Entstehungsorte und der Verbleib des Abfalls am Veranstaltungsort 
  • Planungsschritte zur Entsorgung 

 Ein Abfallkonzept sollte dabei vorsehen, … 

  • … dass im Publikumsbereich überall dort, wo Müll anfällt oder entsorgt werden muss, genügend Abfallbehälter aufgestellt werden. 
  • … dass im Backstagebereich ausreichend Sammelstellen mit getrennter Abfallerfassung nach Gewerbeabfallverordnung aufgestellt sind. 

 Zudem könnt ihr im Konzept kleinteilige organisatorische Maßnahmen zum Abfallmanagement und auch Maßnahmen zur Vermeidung von Abfall festhalten. 

Bindet auch die zuständigen Entsorgungsunternehmen in die Erstellung des Konzepts ein: Sprecht mit ihnen ab, welche Behälter und Systeme für euer Event am sinnvollsten sind und wann welche Abholungen erfolgen. Plant im Konzept außerdem ein, wie ihr es an alle Mitwirkenden kommuniziert, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. 

Laut Gewerbeabfallverordnung sind Veranstalter*innen verpflichtet, Abfälle getrennt zu sammeln und nachweislich einer Verwertung zuzuführen. Seit 2017 besteht auch eine Dokumentationspflicht, das heißt, Art, Menge und Entsorgungswege der Abfälle müssen dokumentiert werden.

Die Gewerbeabfallverordnung unterscheidet folgende Fraktionen:

  • Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier (z.B. Flyer, Programmhefte, Transportverpackungen aus Karton)
  • Glas (z.B. Glasflaschen aus der Gastronomie)
  • Leichtverpackungen (z.B. Verpackungen von Speisen oder Lebensmitteln)
  • Kunststoffe (z.B. Transportverpackungen, Baumaterialien, Dekoration)
  • Metalle (z.B. Baumaterialien, Dekoration)
  • Holz (z.B. Baumaterialien, Dekoration)
  • Textilien (z.B. Dekoration oder zurückgelassene Sportbekleidung bei Laufveranstaltungen)
  • Bioabfälle (z.B. Blumendekoration oder Speisereste, die z.B. in speziellen Tonnen an den Ständen entsorgt werden können)
  • weitere Abfallfraktionen wie z.B. Restmüll oder gemischte Gewerbeabfälle

Die Angaben gelten für den gesamten Backstagebereich eurer Veranstaltung und schließen den von Standbetreibenden produzierten Abfall mit ein. Ihr müsst also für alle Mitwirkenden und Standbetreiber*innen Vorkehrungen zur korrekten Abfallentsorgung treffen und diese entsprechend kommunizieren. Für den Abfall der Veranstaltungsbesucher*innen gilt eine Sonderregelung, sodass dieser nicht getrennt erfasst werden muss.

Weitere Details könnt ihr dem Merkblatt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft mit Hinweisen für abfallarme Veranstaltungen im öffentlichen Bereich entnehmen. Außerdem stellt die Umweltbehörde auf der ihrer Webseite nützliche Informationen zur Gewerbeabfallverordnung und zur Hilfe bei der Dokumentation zur Verfügung.

Cradle to Cradle steht für ein Kreislaufkonzept, in dem es keinen Abfall gibt. Produkte werden so designt, dass bereits vor der Produktion klar ist, was aus dem Produkt werden wird, wenn es entsorgt wird. Dabei können Produkte entweder in einem technischen oder in einem ökologischen Kreislauf geführt werden. Alle Produkte, die ökologisch abbaubar sind und keine gesundheitsschädigenden Chemikalien im Abbauprozess freisetzen, werden im ökologischen Kreislauf geführt. Alle Produkte, die nicht abbaubare Elemente enthalten wie Metalle oder Kunststoffe, werden in technischen Kreisläufen gehalten. Der Einsatz von Kunststoff wird bei Cradle to Cradle nicht vermieden, sondern gefördert, wenn die eingesetzten Kunststoffe frei von gesundheitsschädigenden Chemikalien sind. Produkte können nach dem Cradle to Cradle Konzept zertifiziert werden.  

Es gibt einige Cradle to Cradle zertifizierte Produkte, die im Veranstaltungskontext verwendet werden können. Es gibt schadstoffabsorbierende Teppiche und Wandfarben für den Messebau, Klopapier, Reinigungsmittel für das Aufräumen nach der Veranstaltung, Bücher oder Trinkflaschen als Gastgeschenke, und z.B. sind Kleidungsstücke von Trigema zertifiziert!  

Entsorgt werden wiederverwendbare Produkte am besten über die Hersteller*in, um sicherzustellen, dass die Materialien vollständig im Kreislauf geführt werden können. Die meisten Verpackungsmaterialien, die nach Cradle to Cradle Prinzipien hergestellt worden sind, werden ansonsten als Papier, im dualen System oder im ungünstigsten Fall als Restmüll entsorgt. Im Bioabfall können Cradle to Cradle Verpackungen meistens nicht entsorgt werden, da die Kompostierung der Verpackung länger dauert als es in vielen Abfallverwertungsanlagen vorgesehen ist. 

Die Abfallhierarchie ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz angelegt und fördert den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen. An erster Stelle der Abfallhierarchie steht, dass Abfälle vermieden werden sollen. Daher ist es sinnvoll, bereits in der Veranstaltungsplanung abfallintensive Aktivitäten wenn möglich zu vermeiden. Dies kann durch eine Reduktion der eingesetzten Materialien geschehen (z.B. Fingerfood servieren, um auf Verpackungen und/oder Einweggeschirr zu verzichten oder die Anzahl an gedruckten Flyern zu reduzieren) oder durch den Einsatz von mehrfach wiederverwendbaren Materialien (wie z.B. Mehrweggeschirr oder mehrjährig einsetzbaren Banner).

Die Abfälle, die unvermeidbar sind, sollten im besten Fall recycelt oder kompostiert werden können. Dafür müssen z.B. Altpapier, Verpackungsabfälle und Bioabfälle möglichst sortenrein getrennt werden. Der Entsorgungspartner kann schon bei der Veranstaltungsplanung konsultiert werden, um das Abfallmanagement zu optimieren.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Weitere Maßnahmen

Emissionen kompensieren

Nachhaltige Speisen und Getränke

Zertifizierte Hotels

Emissionsarme Logistik
Gewaltprävention