Deep Dive: Der Schutz von Beschäftigten

Deep Dive Sicherheit: Schutz von Beschäftigten
Im Arbeitsschutz sollten Gefährdungen ausgeschlossen und gemeinsame Schutzmaßnahmen – wie die Organisation der Ersten Hilfe – vermittelt, zwischen beteiligten Unternehmen koordiniert und gut kommuniziert werden

Schutz der Beschäftigten mit im Blick?

Die Beschäftigten auf einer Veranstaltung sind ein elementarer Faktor, der allerdings teilweise in den Hintergrund rückt. Im Marketing der Veranstaltung spielen in der Regel die Veranstaltungsinhalte eine größere Rolle und in der Organisation gibt es so viel zu berücksichtigen, dass der Schutz der Beschäftigten oft nur ein zusätzlicher Punkt auf der Liste ist. Allerdings müssen einige Themen geregelt sein, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und für die Sicherheit der Beschäftigen Sorge tragen zu können.

Warum muss Arbeitssicherheit bei Veranstaltungen koordiniert werden?

Insbesondere wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen mit unterschiedlichen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern aufeinandertreffen, müssen Regelungen für eine gelungene und sichere Zusammenarbeit aller getroffen werden, denn durch die Arbeit des einen Unternehmens können zeitgleich arbeitende Mitarbeitende eines anderen Unternehmens gefährdet werden.

Abhängig von der Art der Veranstaltung gibt es hier ganz individuelle Herausforderungen: Ein Straßenfest am Wochenende, das Samstag in der Frühe erst durch Einsatz vieler Fahrzeuge aufgebaut wird, bedeutet potenziell mehr Gefährdungen als eine Messe in einer etablierten Versammlungsstätte. Wie schaffen wir es also, überall attraktive, aber auch gute und sichere Veranstaltungen für unsere Beschäftigten zu planen?

Gefährdungen erkennen und Schutzmaßnahmen organisieren

Berücksichtigt man ein paar zentrale Punkte, sieht man schnell einen roten Faden und findet sich gut zurecht im Spannungsfeld aus eigenem Anspruch, gesetzlichen Vorgaben und praktischen Möglichkeiten in der Realität.

Das zentrale Instrument ist hier die Gefährdungsbeurteilung.

Diese wird zur Analyse der Arbeitsbedingungen durch die jeweilig beteiligten Unternehmen durchgeführt. Hier wird systematisch überprüft, welche Gefährdungen es im Arbeitsumfeld gibt und welche Vorgaben durch Berufsgenossenschaften und Gesetzgeber gegebenenfalls existieren, die eingehalten werden müssen:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten ermitteln
  2. Gefährdungen und Belastungen ermitteln
  3. Risiko beurteilen
  4. Maßnahmen festlegen und durchführen
  5. Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
  6. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Für die Erstellung solcher Gefährdungsbeurteilungen ist erst einmal jedes Unternehmen individuell verantwortlich. Unterstützung erhalten sie hierbei durch ihre Berufsgenossenschaft sowie die betreuenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.

Innerhalb eines Unternehmens sollte auf die Beurteilung von Gefährdungen immer eine Unterweisung der Beschäftigten folgen. Diese müssen über die Gefährdungen, gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen gegen diese Gefährdungen sowie über das von ihnen erwünschte Verhalten unterwiesen werden. Dazu gehört dann übergreifend auch die Information der Beschäftigten über mögliche Gefährdungen durch andere sowie die vor Ort einzuhaltende Meldekette und sonstige Notfallmaßnahmen.

Kommen verschiedene Unternehmen mit unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern zusammen – wie es auf Veranstaltungen häufig passiert – ist man nicht mehr für sich allein verantwortlich. Der Arbeitsschutz muss unter den verschiedenen Unternehmen und ihren Beteiligten koordiniert werden. Die veranstaltende Organisation muss diese Koordination organisieren. Bei größeren Veranstaltungen kann für die Koordinationsaufgaben ein:e Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in  als zentrale Person eingesetzt werden, diese:r sollte:

  • Gefährdungsbeurteilungen der einzelnen Gewerke begutachten und auf gegenseitige Gefährdungen prüfen,
  • Maßnahmen zur Verhinderung gegenseitiger Gefährdungen (zeitliche oder räumliche Trennung von Arbeiten, Schutzmaßnahmen absprechen) festlegen und
  • die gemeinsame Nutzung von benötigten Einrichtungen organisieren (Ersthelfer:innen, Verbandskästen, Feuerlöscher, Toiletten usw.).

Wie könnte das also bei unserem Straßenfest aussehen? Hier könnte eine Uhrzeit festgelegt werden, bis zu der der Aufbau samt LKW, Gabelstaplern und ggf. Kränen abgeschlossen sein muss. Erst danach dürfte es sinnvoll sein, den Dienstbeginn für die Beschäftigten der einzelnen Stände zu legen oder andere Beschäftigte mit weiteren Aufbauarbeiten (Sitzgelegenheiten, Müllentsorgung etc.) zu beauftragen. So werden allein durch einen sinnvollen zeitlichen Ablauf verschiedene Gefährdungen und beschäftigte Menschen voneinander getrennt.

Auch die Tätigkeiten bei kleineren Veranstaltungen müssen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Besonders hier kann sogar von Synergien profitiert werden: Für die können hilfreiche Absprachen getroffen werden. So kann beispielsweise im Verbund verschiedener Beteiligter sichergestellt werden, dass die Quote an anwesenden betrieblichen Ersthelfenden erfüllt ist und sonstige Schutzmaßnahmen effektiv sind.

Die Kommunikation unter den Beteiligten ist in jedem Veranstaltungsformat wichtig. Das Aufstellen eines zentralen Infoboards kann hier ein einfacher Weg sein, um die wichtigsten Informationen für alle Beteiligten sichtbar zu machen. Die Etablierung einer guten Koordination und Kommunikation hat oft neben der Verbesserung der Arbeitssicherheit auch in anderen Bereichen positive Effekte wie Effizienzsteigerung bei der (Logistik-)Planung, Früherkennung von Fehlern und Kostenvermeidung durch verhinderte Unfälle.

Unser Fazit

Die Beschäftigten auf einer Veranstaltung tragen maßgeblich zu deren Gelingen bei. Schon aus diesem Grund sollte ihnen, ihren Arbeitsbedingungen und einer entsprechenden Notfallvorsorge ausreichend Beachtung geschenkt werden. Das Arbeitsschutzgesetz sowie die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bilden hierzu die rechtlichen Vorgaben. Die Veranstaltungsbranche bietet dabei ihre eigenen Herausforderungen, denen wir im Sinne einer gelungenen Veranstaltung für ALLE Beteiligten mit ausreichend Vorbereitung begegnen sollten.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Seiten

Arbeitsschutzgesetz: ArbSchG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

DGUV Vorschriften und Regelwerke: DGUV – Prävention – Vorschriften und Regeln – Vorschriften

BAuA – Themen – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung (VBG): Gefährdungsbeurteilung | VBG

Sicheres Verhalten durch gute Unterweisungen (VBG): Unterweisungen | VBG

DGUV Information 215-310 Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen

 

Autor:innen: EVENTMIND – Sicherheitsmanagement für Veranstaltungen

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