Hamburger Gastronomen und Veranstaltende eingeladen zu einer Info-Veranstaltung rund um das Thema Mehrweg Das novellierte Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet Letztvertreiber:innen von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern ab dem 1. Januar 2023 nach §§ 33 und 34 VerpackG zu einem Mehrwegangebot.Hamburg möchte bei der Etablierung von Mehrwegbehältnissen für Essen zum Mitnehmen vorangehen und deshalb bereits in diesem Jahr Gastronom:innen, Kund:innen und Anbieter von Mehrwegsystemen zusammenbringen, um unserer schönen Stadt eine abfallärmere Zukunft zu ermöglichen.
Auf der Informationsveranstaltung könnt ihr euch über die Mehrwegsangebotspflicht und gängige Mehrwegsysteme informieren und Anbieter:innen kennenlernen.
https://www.hamburg.de/contentblob/16202376/87eb65fe3b449b2cebc628175415da02/data/d-matchmaking.pdf