Veranstaltungsort: Naturschutzgebiete

Outdoor Veranstaltungen finden im Einklang mit geschützten Naturräumen und sensiblen Ökosystemen statt.

Auch in Hamburg gibt es geschützte Lebensräume, die durch Veranstaltungen nicht beeinträchtigt werden sollten. Die Stadt Hamburg stellt Karten zur Verfügung, in denen die geschützten Bereiche ausgewiesen sind: https://www.hamburg.de/schutzgebietskarte/.

Ob und inwiefern Veranstaltungen in geschützten Gebieten möglich sind, ist abhängig von Schutzstatus und Art sowie Größe der Veranstaltung selbst. Grundsätzlich sollten alle Veranstalter*innen in der Planungsphase in enger Absprache mit der Umweltbehörde bzw. Bezirksämtern stehen.

Der Deutsche Sportbund stellt ein umfangreiches Informationsportal zu den Themen Sport und Naturschutz bereit. Sportstätten und Wettkämpfe sollen im Einklang mit geschützten Naturräumen angelegt sein und stattfinden können.

In einem Leitfaden werden im vierten Kapitel die Verträglichkeit von (Sport)Events in Natura 2000 Gebieten erörtert, die nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat Richtlinie geschützt sind. An vier Fällen wird gezeigt, unter welchen Bedingungen Veranstaltungen stattfinden konnten und wann keine Durchführung möglich war. Der Leitfaden enthält viele gut aufbereitete Lösungsbeispiele, in denen die Planung von Veranstaltungen mit dem Schutzgrad des Naturschutzgebietes im Konflikt stand.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

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