Produkte artgerechter Tierhaltung

Die unbedenkliche, artgerechte Herkunft von angebotenen tierischen Produkten, wie Fleisch und Fisch, kann garantiert werden.

Bei der Auswahl von nachhaltigen Fischarten oder Fischprodukten sollte man auf das Naturland Bio– bzw. Wildfischsiegel achten. Beim Thunfisch kann man sich auch an der Fangart „handgeangelt“ orientieren. Regionalität ist für Veranstaltungen in Europa ebenfalls ein wichtiger Faktor, da die europäische Fischereipolitik vergleichsweise nachhaltig ist, ebenso wie die Islands.

Bei der Auswahl kann der WWF Fischratgeber genutzt werden. Dieser verwendet ein einfaches Ampelsystem zur Bewertung der Fischarten. Darin fließen folgende Kriterien ein: Zustand der Fischbestände, Umweltauswirkungen sowie Management von Fischereien und Aquakulturen weltweit. Die Bewertung folgt einer von Umweltverbänden und Fischereiwissenschaftlern entwickelten wissenschaftlichen Methode. Es sollten möglichst nur Fische aus der Kategorie „Gute Wahl“ (grün) gewählt werden.

Greenpeace hat ebenfalls einen Einkaufsratgeber für Fischprodukte herausgegeben. In dem Ratgeber werden unterschiedliche Fischarten danach bewertet, ob diese vor dem Hintergrund der weltweiten Überfischung konsumiert werden dürfen.

In der Gesellschaft und der Politik, und auch im Tierschutzgesetz selbst, wird von „artgerechter Haltung“ oder dem „Tierwohl“ gesprochen. Bei diesen Formulierungen handelt es sich jedoch nicht um geschützte Begriffe, die konkrete Vorgaben machen.

In einem Artikel auf Utopia.de wird der Begriff „artgerecht“ genauer definiert: Unter „artgerecht“ wird in der Regel eine Tierhaltung verstanden, die möglichst an die natürlichen Lebensbedingungen des Tieres angepasst ist. Was jedoch konkret als natürliches Bedürfnis gilt und bis zu welchem Grad dieses bei der Tierhaltung berücksichtigt wird, ist nicht eindeutig gesetzlich festgelegt.

Berücksichtigt werden müssten aber folgende Punkte:

  • Umwelt: Wie sieht der natürliche Lebensraum der Tiere aus? Welchen Stellenwert nehmen Platz und Bewegungsfreiheit ein?
  • Futterangebot: Was frisst das Tier in freier Wildbahn und wie gelangt es an sein Futter?
  • Gruppengröße: Ist das Tier Einzelgänger oder Herdentier? Gibt es eine natürliche Rangordnung? Wie sieht das Sozialverhalten der Tiere aus?

Die Haltungsbedingungen in Deutschland sind leider meist weit von artgerechter Tierhaltung entfernt. Teils sind noch immer Praktiken vorzufinden, die Tieren großes Leid zufügen und mit dem Grundsatz des TierSchG eigentlich nicht vereinbar sind. Dieser Grundsatz lautet: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Vor allem in der konventionellen Nutztierhaltung leben Tiere alles andere als artgerecht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen reichen bei Weitem nicht aus, um Tieren ein angenehmes Leben zu gewähren. Fleisch- und Milchprodukte aus konventioneller Landwirtschaft sollten nachhaltig agierende Veranstalter*innen daher komplett meiden.

Doch auch eine ökologische Landwirtschaft ist nicht immer gleichzusetzen mit artgerechter Tierhaltung. Die “großen” Biosiegel (EU-Bio-Siegel, Bioland, Naturland, Demeter) machen in dieser Hinsicht voneinander abweichende Vorschriften, keines der Siegel ist der generelle “Tierwohl-Champion”. Während ein Biosiegel z.B. die Fütterung der Tiere besonders stark reguliert, gibt ein anderes strengere Regeln für den Transport der Tiere vor. In dieser detaillierten Gegenüberstellung von Utopia kannst du dich über die Unterschiede informieren.

Im Idealfall beziehst du tierische Produkte von einer Quelle, die du persönlich kennst, z.B. beim Bauern deines Vertrauens. So kannst du dir vor Ort selbst ein Bild von den Haltungsbedingungen machen. Außerdem unterstützt du damit kleinere Höfe, die mit den niedrigen Preisen der Massentierhaltung nicht konkurrieren können.

Am besten für das Tierwohl ist es natürlich, wenn du auf deinen Veranstaltungen den Konsum von Tierprodukten reduzierst oder komplett darauf verzichtest. Speisen, die nur unter Missachtung des Tierwohls hergestellt werden können, wie z.B. Stopfleber (Foie Gras), oder Produkte von bedrohten Tierarten, wie z.B. Blauflossenthunfisch, Hai und Kaviar sollten bei nachhaltigen Veranstaltungen generell nicht angeboten werden.

Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

Weitere Maßnahmen

Emissionsarme Mobilität auf Veranstaltungen

Veranstaltungsort: Naturschutzgebiete

Nachhaltigkeitsengagement der Gäste fördern

Emissionsarme Logistik
Gewaltprävention