Barrierefreier Veranstaltungsort

Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Um Menschen mit Handicap den Besuch auf dem Wacken Open Air 2019 barrierearm zu ermöglichen, haben die Veranstalter*innen u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt:  

Bei der Auswahl und Gestaltung einer Veranstaltungsstätte sollte deren Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Barrierefreiheit für (1) Menschen mit Gehbehinderungen, (2) Rollstuhlfahrer*innen, (3) Menschen mit Hörbehinderung, (4) Gehörlose Menschen, (5) Menschen mit Sehbehinderung, (6) Blinde Menschen und (7) Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. In vier weiteren Exkursen gehen wir etwas detaillierter auf die jeweiligen Kriterien ein – an dieser Stelle jedoch erst einmal ein paar Hintergrundinformationen.

Barrierefreie Veranstaltungsstätten erkennen
Die DIN-Norm für die barrierefreie Gestaltung von öffentlich zugänglichen Gebäuden wie z.B. Einrichtungen des Kultur- und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten sowie Gaststätten ist DIN 18040-1 für barrierefreies Bauen. Erkundige dich, ob die Veranstaltungsstätte nach dieser Norm gebaut oder renoviert wurde. 

Hotels und Tourismusbetriebe im Allgemeinen können mit dem Siegel „Reisen für alle“ ausgezeichnet werden. Das Siegel unterscheidet, ob ein Ort barrierefrei ist, ob er teilweise barrierefrei ist oder ob (lediglich) Informationen über die Barrierefreiheit vorliegen. In Hamburg wurden ca. 30 Orte auf ihre Barrierefreiheit geprüft, darunter sind Hotels, Theater, Museen und Restaurants. Die Informationen sind einheitlich auf der Website des Projekts zu finden.

Beratung in Anspruch nehmen
Die Kriterien des “Reisen für alle” Siegels sind eine gute Orientierung für Veranstalter*innen, wenn es darum geht, den barrierearmen und barrierefreien Zugang zu ihren Veranstaltungsorten zu ermöglichen, ersetzen aber keine Fachberatung durch Architekt*innen, wenn bauliche Maßnahmen geplant sind. Darüber hinaus ist es in jedem Fall sinnvoll, Expert*innen anzufragen, wenn im eigenen Team kein Fachwissen zu Barrierefreiheit vorhanden ist.

Die Initiative “Barrierefrei feiern” z.B. setzt sich als inklusives Stakeholderprojekt von Menschen mit und ohne Behinderung seit 2019 dafür ein, Veranstaltungen inklusiver zu gestalten. U.a. überprüfen sie auf Anfrage Veranstaltungsstätten auf Barrierefreiheit und verleihen Icons, die symbolisieren, wie barrierefrei eine Veranstaltungsstätte oder Veranstaltung aus ihrer Sicht ist.

Barrierefreiheit “Must Haves” 

Das Inklusionsbüro der Stadt Hamburg hat uns diese “Must Haves”” der Barrierefreiheit ans Herz gelegt:  

  • Räume “rechteckig” strukturieren, d.h. in der Unterteilung und Organisation der Räume auf spitze Winkel oder Kurven verzichten. 
  • Für saubere Toiletten sorgen. 
  • Stolperfallen vermeiden und Kabelbrücken einsetzen 
  • Türöffnungen ausreichend groß gestalten (mindestens 90cm breit und 205cm hoch) und möglichst wenige Zwischenbarrieren auf dem Gelände errichten. 

Barrierefreiheit kommunizieren
Die meisten Veranstalter*innen können nicht von heute auf morgen in allen Bereichen Barrierefreiheit erreichen. Gleichzeitig macht es bereits einen großen Unterschied, wenn Menschen sich umfassend über mögliche physische Barrieren informieren können, um abzuwägen, ob und mit welcher Vorbereitung der Veranstaltungsbesuch möglich gemacht werden kann. D.h. Informationen zu fehlender oder teilweiser Barrierefreiheit bereitzustellen, ist besser als gar keine Informationen anzubieten. Viele Veranstaltungen sorgen bereits dafür, dass feste Ansprechpersonen für Barrierefreiheit vor und am Veranstaltungstag bereitstehen, um Fragen zu beantworten und Lösungen im Einzelfall zu finden.

Weiterführende Informationen
Diese Handreichung und Checkliste des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit sowie diese Checkliste der Bundesfachstelle Barrierefreiheit sind wertvolle Ressourcen, wenn es darum geht, barrierefreie Veranstaltungen zu planen und barrierefreie Veranstaltungsstätten auszuwählen bzw. zu gestalten. Weitere Checklisten sind in unserer Bibliothek zu finden.

Allgemein gilt nach dem Kriterienkatalog „Reisen für alle“ u.a. als barrierefrei für Rollstuhlfahrer*innen:  

  • Türen sind mindestens 90 cm breit sein; vor allen Einrichtungsgegenständen oder in sanitären Anlagen (z.B. Waschbecken) ist eine Bewegungsfläche von min. 150 cm x 150 cm vorhanden.  
  • Die Oberflächenbeschaffenheit auf einer Freifläche ist eben und leicht befahrbar z.B. indem sie asphaltiert ist, aus Platten besteht, die sehr engfugig sind, oder aus einem (Naturstein)Pflaster besteht, das eine gleichartige Oberflächenstruktur hat.  
  • Schwellen dürfen max. 2 cm hoch sein.  
  • Bei Rampen gelten bestimmte Neigungsmaße (max. 6%) als barrierefrei, wenn zusätzlich Podeste eingerichtet sind. 
  • Kassen, Tresen und Schalter sind max. 80 cm hoch oder es gibt Alternativen, die im Sitzen zugänglich sind.   
  • Waschbecken müssen in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar sein; der Spiegel muss im Stehen und Sitzen benutzbar sein 

Allgemein gilt nach dem Kriterienkatalog „Reisen für alle“ u.a. als barrierefrei für gehörlose Menschen:  

  • Informationen stehen in Gebärdensprache bereit oder können mithilfe technischer Hilfsmittel vermittelt werden. 
  • Neben ausschließlich akustischen Warnsignalen gibt es optische Warnsignale, die Blitz- oder Leuchtsignal verwenden.  
  • Eindeutige und klare Beschilderung ist vorhanden.  

Allgemein gilt nach dem Kriterienkatalog „Reisen für alle“ u.a. als barrierefrei für sehbehinderte Menschen:  

  • Es gibt keine physischen Hindernisse, d.h. keine Gegenstände ragen einfach so in den Raum hinein.  
  • Räume sind hell ausgeleuchtet bzw. blenden nicht.  
  • Alle Bedienelemente, die von Gästen benutzt werden, sind visuell kontrastreich gestaltet.  
  • Gehwege sind entweder ertastbar oder in jedem Fall überall visuell kontrastreich gestaltet. An Treppen gibt es einen Handlauf.  
  • Verbautes Glas muss mit einer Sicherheitsmarkierung versehen sein.  
  • Beschilderung ist kontrastreich gestaltet, ohne Schnörkel geschrieben und ertastbar.

Allgemein gilt nach dem Kriterienkatalog „Reisen für alle“ u.a. als barrierefrei für blinde Menschen:  

  • Informationen werden akustisch, mithilfe von Braille- oder Prismenschrift oder über ein technisches Hilfsmittel vermittelt. 
  • Alle Bedienelemente, die Gäste potentiell nutzen, müssen taktil erfassbar sein.  
  • Es gibt keine physischen Hindernisse, d.h. keine Gegenstände ragen einfach so in den Raum hinein.  
  • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.  
  • Gehwege sind taktil erfassbar und dementsprechend eindeutig begrenzt. An Treppen gibt es einen Handlauf. 
  • Informationen zum Gelände stehen barrierefrei zur Verfügung. 
Diese Maßnahme trägt zur Erreichung folgender UN-Nachhaltigkeitsziele bei:

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